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HFX.GOÄ: Privatabrechnung nach GOÄ prüfen
Für Praxen, MVZ und Kliniken mit Privatabrechnung. KI-gestützte Hinweise – Ihre Entscheidung.

Im Schnitt liegt der saldierte vermiedene Honorarverlust bei 10 bis 15 Euro je Rechnung. Die Prüfung einer Rechnung dauert 5 bis 10 Sekunden.
Geltende GOÄ heute, GOÄneu im Blick
Geprüft nach geltender GOÄ
HFX.GOÄ prüft Ihre Rechnungen nach der GOÄ, die heute für Ihre Abrechnung gilt.
GOÄneu im Entwurf abgebildet
HFX.GOÄ bildet den aktuellen Entwurf der GOÄneu ab (Stand 15.07.2026). In Kraft ist sie noch nicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten den 01.01.2028 für realistisch.
Priorisiert und begründet
Statt bloßer Warnhinweise sehen Sie, welche Punkte zuerst zählen. Jeder Vorschlag ist nachvollziehbar begründet.
Einstieg über den PAD-Export
Ohne Schnittstelle und ohne Eingriff in Ihre Daten im Praxisverwaltungssystem.
Digital unterstützt – fachlich ergänzt.
HFX.GOÄ schlägt vor, Sie entscheiden. Jede Änderung wird im Änderungsprotokoll der Rechnung dokumentiert.

Was HFX.GOÄ in Ihrer Privatabrechnung prüft
HFX.GOÄ prüft Gebührenziffern, Ausschlüsse und Kombinationen, Steigerungsfaktoren und ihre Begründungen, Analogziffern sowie die Plausibilität zwischen Diagnose, Alter, Geschlecht und abgerechneten Leistungen. Jeder Hinweis ist begründet. Keine Blackbox.
Ihre Vorteile:
-
einheitlichere GOÄ-Anwendung im ganzen Team
-
erbrachte Leistungen vollständig abrechnen statt aus Vorsicht weglassen
-
begründete Steigerungen, die Rückfragen standhalten
-
weniger Rückfragen von Patienten und Kostenträgern
Fehler und Potenziale erkennen
HFX.GOÄ prüft jede Rechnung der geladenen Datei nach den Regeln der GOÄ. Es zeigt mögliche Fehler, Ausschlüsse und nicht genutztes Honorarpotenzial.
Gleiche Fehler einmal lösen
HFX.GOÄ fasst wiederkehrende Fehler und Optimierungen in Sammelgruppen zusammen. Sie sehen, wo das meiste Potenzial liegt, prüfen einen Fall beispielhaft und übernehmen die Entscheidung für alle betroffenen Rechnungen.Überblick über alle Aufträge
Die Auftragsübersicht zeigt alle Prüfaufträge mit Status. Sie sehen jederzeit, was noch offen und was erledigt ist.
Kassenabrechnung prüfen?
HFX.EBM prüft Ihre Quartalsabrechnung mit über 6.500 Regeln aus EBM und KV-Bestimmungen.
Persönlich beraten lassen?
Wir zeigen Ihnen, welches Modul zu Ihrer Praxis passt - wir finden das gemeinsam raus.
Häufige Fragen zu HFX.GOÄ
HFX.GOÄ ist eine Software zur Prüfung der ärztlichen Privatabrechnung nach GOÄ. Sie liest PAD- oder PADneXt-Dateien aus dem Praxisverwaltungssystem ein und zeigt mögliche Fehler, Ausschlüsse und Honorarpotenziale mit Begründung. Die Entscheidung über jede Änderung trifft die Praxis. HFX.GOÄ ist ein Modul von HFX Honorarfuchs, einem Produkt der MCC Medical CareCapital GmbH.
Die GOÄneu ist noch nicht in Kraft, ein verbindliches Datum gibt es nicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten den 01.01.2028 für realistisch. HFX.GOÄ prüft nach der geltenden GOÄ und bildet zusätzlich den aktuellen Entwurf der GOÄneu ab (Stand 15.07.2026).
Ja. Nahezu alle gängigen Praxisverwaltungssysteme erstellen für die Privatabrechnung eine PAD- oder PADneXt-Datei. Diese Datei laden Sie in HFX.GOÄ.
Ja, mit zwei getrennten Programmen: HFX.GOÄ für die Privatabrechnung, HFX.EBM für die Kassenabrechnung. Die Regelwerke von GOÄ und EBM unterscheiden sich zu stark für ein gemeinsames Programm. Sie können jedes Modul einzeln lizenzieren.
Ja. HFX.GOÄ eignet sich für alle Einrichtungen mit Privatabrechnung: Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Kliniken.
Eine selbstständige ärztliche Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ steht, wird nach § 6 Abs. 2 GOÄ entsprechend einer gleichwertigen Leistung berechnet. Gleichwertig heißt: nach Art, Kosten- und Zeitaufwand. HFX.GOÄ prüft, ob Analogziffern korrekt gewählt und gekennzeichnet sind.
Technik und Integration
Lokal. HFX.GOÄ läuft auf Ihrem Praxisrechner oder Praxisserver. Patientenbezogene Daten werden dort verarbeitet und gespeichert.
Ja, auch bereits versendete und bezahlte Rechnungen. Voraussetzung ist eine PAD- oder PADneXt-Datei. Die rückwirkende Prüfung eignet sich als Grundlage für eine Potenzialanalyse Ihrer Praxis.
Derzeit nicht. Sie speichern die optimierte Datei auf Ihrem Praxisrechner. Das empfehlen wir auch zur Dokumentation.
Ja. Ein Dashboard zeigt den Saldo aus Optimierung und Kosten.
- Lokal/Server? -> Lokal
- Speicherort -> Individuell (wird bei Dateierstellung gefragt)
AIS: CGM M1
- Lokal/Server? -> Server
- Speicherort -> Voreingestellt „projekte“
AIS: CGM MEDISTAR
- Lokal/Server? -> Server
- Speicherort -> Voreingestellt „hdaten“ auf Server /
individuell anpassbar
AIS: CGM TURBOMED
- Lokal/Server? -> Server
- Speicherort -> Voreingestellt Turbomed Verzeichnis /
individuell anpassbar
Optimierung & Nutzen
HFX.GOÄ verbindet die Behandlungsdaten der Rechnung – Diagnose, Alter, Geschlecht, Ziffern und Auslagen – mit der Systematik der GOÄ, dem Wissen erfahrener Abrechnungsexperten und der aktuellen Rechtsprechung. Die geltende GOÄ stammt von 1982 und wurde 1996 zuletzt umfassend überarbeitet. Viele ihrer Regeln sind im Praxisalltag nicht präsent. Ein Beispiel: Nr. 3 GOÄ ist nur als einzige Leistung oder neben den Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 und 801 berechnungsfähig. Werden Sonderleistungen erbracht, kann stattdessen Nr. 1 mit begründet höherem Faktor angesetzt werden – neben Leistungen der Abschnitte C bis O einmal im Behandlungsfall. Gibt es mehrere korrekte Abrechnungswege, zeigt HFX.GOÄ die Varianten. Die Wahl treffen Sie.
Ja. Bei Bedarf beraten Sie unsere Abrechnungsexperten persönlich. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder unsere Hotline.
Ja. Sie können einzelne Vorschläge dauerhaft ausblenden. In jeder Rechnung können Sie Kommentare hinterlassen, z. B. „Optimierung XY nicht mehr vorschlagen“. HFX.GOÄ berücksichtigt diese Vorgaben in künftigen Prüfungen. Je genauer der Kommentar, desto besser. Unter „Einstellungen“ → „Stammdaten“ sehen Sie jederzeit, welche Vorgaben für Ihre Praxis hinterlegt sind.
Datenschutz und Rechtliches
Derzeit nicht. Unabhängig davon gelten für HFX.GOÄ die Vorgaben der DSGVO und, soweit anwendbar, des EU AI Act.
Ja. Sie unterzeichnen den AVV bei der Buchung der Vollversion.
Nein. HFX.GOÄ erzeugt nach Ihren Entscheidungen eine neue PAD-Datei und greift nicht in Ihr Praxisverwaltungssystem ein. Übernehmen Sie Korrekturen, weicht Ihr Praxissystem deshalb von der finalen Rechnungsdatei ab. Das ist unkritisch. Wichtig ist, dass Sie in der Steuererklärung wie bisher die tatsächlich berechneten und vereinnahmten Honorare angeben.
Workflow und Bedienung
Eine Rechnung braucht im Schnitt 5 bis 10 Sekunden, je nach Umfang. 100 Rechnungen sind also in rund 8 bis 17 Minuten geprüft.
HFX.GOÄ ist so aufgebaut, dass Sie ohne Schulung starten können. Nutzer haben Zugang zu Demo-Videos. Auf Wunsch gehen wir die ersten Schritte per Fernwartung mit Ihnen durch. Einen Termin vereinbaren Sie über das Kontaktformular.
HFX.GOÄ folgt dem Arbeitsablauf im Praxismanagement. Info-Buttons erklären jeden Schritt. Bei Fragen hilft unser Support.
Ja. Mit dem kostenlosen Testkontingent prüfen Sie Ihre ersten Rechnungen und lernen dabei Bedienung und Ergebnisse kennen.
Auswertung und Kontrolle
Im Reiter „Auftragsanalyse“ steht ein Reporting-Dashboard zur Verfügung, das die Ergebnisse je Auftrag kompakt zusammenfasst.
Es zeigt
- die Anzahl der geprüften Rechnungen
- den Gesamtumsatz vor Optimierungen sowie
- das erkannte Optimierungspotenzial (Betrag und prozentual).
Die Sammelgruppen fassen ähnliche Auffälligkeiten bzw. Optimierungsmöglichkeiten zusammen, die sich über mehrere Rechnungen hinweg wiederholen, damit typische Themen schnell erkennbar sind.
Unterhalb der Kennzahlen erfolgt eine Aufschlüsselung nach Optimierungen, Hinweisen und Fehlern. Diese zeigt je Kategorie, wie viele Rechnungen betroffen sind und – soweit relevant – welche finanzielle Auswirkung damit verbunden ist. So lässt sich schnell priorisieren, welche Punkte direkt umgesetzt werden können und welche noch geprüft werden sollten.
Ja. Im Reiter „Rechnungsansicht“ werden unten rechts alle Änderungen, die an der jeweiligen Rechnung vorgenommen wurden, als Änderungsprotokoll angezeigt. Dort ist nachvollziehbar, was geändert wurde, warum die Änderung vorgenommen wurde und welche Auswirkung sie auf den Rechnungsbetrag hat.
Ja. HFX.GOÄ weist auch auf zu hoch angesetzte Positionen und unzulässige Kombinationen hin, z. B. Leistungen, die die GOÄ ausdrücklich nebeneinander ausschließt.
Nicht automatisch. Neue Regelungen und Urteile prüft ein Expertenteam aus langjährig erfahrenen GOÄ-Fachkräften und spezialisierten Anwälten. Das Team setzt sie in einer Testumgebung um und gibt sie erst nach positivem Test frei.
Hinter den Regeln stehen GOÄ-Fachkräfte mit MFA-Ausbildung und langjähriger Erfahrung in der Abrechnung sowie Rechtsanwälte, die das Gebiet seit Jahrzehnten bearbeiten. Das Team bildet sich regelmäßig fort.
Support und Weiterentwicklung
Telefonisch unter 02151 61660-9794. Alternativ schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
In der Regel einmal im Monat. Der Takt richtet sich nach Rechtsänderungen und geplanten Verbesserungen.
Kosten und Vertrag
Sie zahlen einen Stückpreis je geprüfter Rechnung. Ihr Angebot erhalten Sie auf Anfrage.
Nein. Nach der Testphase buchen Sie HFX.GOÄ online. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in den Vertragsbedingungen. Wir senden sie Ihnen vor der Buchung zu.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehrere Standorte oder Praxen anbinden möchten. Wir erstellen Ihnen ein gemeinsames Angebot.
Wir leiten Ihnen die Unterlagen gern zu, bitte nehmen Sie kurz Kontakt mit uns auf.
